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BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 19.95 |
Volltextveröffentlichungen (3)
- Wolters Kluwer
Besoldungsdienstalter - Neuregelung 1990 - Übergangsregelung - Besoldungslebensalter eines Richters - Neuregelung des Besoldungsdienstalters - Urlaub ohne Dienstbezüge zur Kinderbetreuung und Besoldungsdienstalter
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- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- VG München, 29.03.1994 - 5 K 92.1500
- BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 19.95
Papierfundstellen
- NVwZ 1998, 290 (Ls.)
- DVBl 1998, 203
- DÖV 1998, 256
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BVerfG, 26.04.1995 - 2 BvR 794/91
Verfassungsmäßigkeit der Stichtagsregelung im Besoldungsstrukturgesetz 1990
Auszug aus BVerwG, 30.01.1997 - 2 C 19.95
Die dargelegte Abgrenzung steht auch im Einklang mit den Erwägungen des Bundesverfassungsgerichts im Nichtannahme-Beschluß vom 26. April 1995 - 2 BvR 794/91, 831/91 und 1288/91 - (ZBR 1995, 233 (235)), daß das ab dem 1. Januar 1990 geltende Recht auch auf die vorhandenen Beamten angewandt wird, "soweit" für das Besoldungsdienstalter relevante Tatbestände, wie etwa Kinderbetreuungszeiten oder ein Statuswechsel, nach dem Stichtag eintreten oder über den Stichtag hinausreichen.Vielmehr gilt der in den Materialien angegebene Grund der Stichtagsregelung, die Überprüfung einer Vielzahl von Berechnungen des Besoldungsdienstalters zu vermeiden, entsprechend auch für das Besoldungslebensalter der Richter und Staatsanwälte (vgl. im übrigen im Sinne einer Geltung der Übergangsvorschrift für die gleichfalls nicht ausdrücklich erwähnten Soldaten die wiederholten Hinweise auf Soldaten in dem angeführten Nichtannahme-Beschluß des BVerfG vom 26. April 1995 (a.a.O.) sowie Schwegmann/Summer, BBesG, § 28 Rz. 17 (a)).
- VG Stuttgart, 25.07.2003 - 17 K 1701/03
Rückwirkende Festsetzung des Besoldungsdienstalters wegen Beurlaubung ohne …
Insbesondere gilt § 28 BBesG in der derzeitigen Fassung auch für die am 01.01.1990 vorhandenen Beamten, soweit es um Sachlagen geht, die nach diesem Zeitpunkt eingetreten sind (vgl. BVerwG, Urt. v. 30.01.1997, ZBR 1998, 30).